Psychologische Beratung und Behandlung
In der psychologischen Beratung und Behandlung beschäftigen wir uns mit Ihrer Frage- bzw. Problemstellung. Individuell werden dafür unterschiedliche psychologische Methoden eingesetzt.
Mit einer klinisch psychologischen Behandlung sollen psychische Störungen bzw. Leidenszustände gelindert oder beseitigt werden. Die Klienten werden unterstützt psychische Belastungen und Krisen besser bewältigen zu können. In der klinisch psychologischen Behandlung werden unterschiedliche Behandlungsansätze, die eine wissenschaftliche Grundlage ausweisen, angewendet.
Die klinisch psychologische Behandlung kommt beispielsweise bei folgenden Problemstellungen zum Einsatz:
- Panikattacken und Angstzustände
- Depression
- Burnout und Erschöpfungssyndrom
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Partnerschaft und Sexualität
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Schlafstörungen
- Psychosomatischen Beschwerden wie Chronischen Schmerzen
- Akuter und chronischem Stress
- Schwierigkeiten bei der sozialen Kontaktaufnahme -
- Seelischen Belastungen infolge lebensbedrohlicher oder chronischer körperlicher Erkrankungen, wie z. B. Krebs oder der multiplen Sklerose
- Dem Umgang mit schwierigen Lebenssituationen und akuten Krisen, z.B. ausgelöst durch Arbeitsplatzverlust
- Tod oder Trennung von nahestehenden Personen, Krankheit, erlebter Gewalt oder Katastrophen - Altersdepression und Demenz
- Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen, u.v.m.
Kosten: 70 € pro Einheit
Kostenrückerstattung über private Krankenversicherung möglich.
Klinisch psychologische Diagnostik
Vor Beginn einer psychologischen Behandlung sollte ein Diagnoseprozess sattfinden um die Behandlung möglichst zielorientiert und effizient gestalten zu können.
„Es gibt nur für denjenigen einen günstigen Wind, der weiß wohin er segeln will.“ (Wilhelm von Oranien)
Der Diagnoseprozess wird aufgeteilt in ein Anamnesegespräch und/oder Explorationsgespräch, Verhaltensbeobachtung und Anwendung von testdiagnostischen Verfahren.
Typische Fragestellungen bei Erwachsenen sind Depression, Ängste, Zwänge, Burnout usw; bei Kinder sind es Fragestellungen zu den Themen wie schulische Leistungsfähigkeit (Lernprobleme, Teilleistungsschwächen, Konzentrationsschwierigkeiten, Prüfungsängste,...), Entwicklungsdiagnostik, Entwicklungskrisen (Trotzalter, Pubertät,...), psychosomatische Fragestellungen (unklare Bauchschmerzen, Kopfschmerzen,...), Verhaltensauffälligkeiten (aggressives verhalten, gehemmtes Verhalten, Einnässen, Depression, Ängste,...) Immer häufiger soll das Störungsbild ADHS abgeklärt werden oder Legasthenie/Dyskalkulie.
Kosten: 85 € pro Einheit
Die klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Kassenleistung, d.h. für den Klienten entstehen nur geringe Kosten für eine Diagnosestellung und deren diagnostischen Prozess. Bei WahlpsychologInnen besteht die Möglichkeit ca. 80% vom Kassentarif rückerstattet zu bekommen.
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs.1a AußStrG
Bei der Beratung vor einer einvernehmlichen Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG geht es darum, dass mit den Eltern besprochen wird, wie es den Kindern in der Scheidungssituation geht und was sie von ihren Eltern brauchen. Zur Unterstützung der Bewältigung der Trennung gibt es somit vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung.
Es handelt sich um einen einmaligen Termin, indem die Eltern Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern bekommen, die solch eine Situation schon durchlebt haben. Dadurch wird ermöglicht, dass die Eltern ihre Kinder bestmöglich durch die Trennung begleiten und unterstützen können.
Nach der Beratung erhalten die Eltern eine Bestätigung über die Teilnahme, die sie dem Gericht vorweisen müssen.
Gutachtenerstellung
Ich erstelle Gutachten und psychologische Stellungnahmen für unterschiedliche Behörden. Meist geht es um eine Klärung von möglichen Auswirkungen von Ereignissen oder psychischen Leidenszuständen auf die Leistungsfähigkeit oder möglichen psychischen Langzeitfolgen.
Supervision
Ich leiste Supervisionsarbeit im Bereich der Kinder- und Erwachsenen- betreuung sowie in allen helfenden Berufen.
Eine Einheit umfasst hier 60 Minuten.
Die Kosten pro Einheit sind 70.- für eine Einzelsupervision
und 90.- für eine Gruppensupervision